Holen Sie sich Geld vom Staat zurück

 

Wer verschönert oder modernisiert kann Steuern sparen. 

 

Handwerkerleistungen können häufig steuerlich abgesetzt werden. Der sogenannte ‚Steuerbonus‘ beträgt 20 % auf die Lohnkosten von maximal 6.000 €. Somit können Sie sich einen Steuerbonus von bis zu 1.200 € sichern.

 

 

Gefördert werden vielerlei Malerarbeiten wie z. B.:

  •  Lackierarbeiten von Fenstern, Türen, Heizkörper, Geländer, …
  • Wand- und Deckenanstriche
  • Tapezierarbeiten
  • kreative Maltechniken
  • Bodenbelagsarbeiten wie Teppich-, Vinyl- und Linoleumböden
  • ...

 

Die Förderung bezieht sich nur auf die Lohn- und Fahrtkosten der Handwerkerrechnung. Das heißt die Materialkosten werden nicht begünstigt. Außerdem müssen die Leistungen per Überweisung bezahlt werden. Der Überweisungsbeleg oder Kontoauszug gilt als Nachweis für die Zahlung.

 

 

 

Wann bekommen Sie den Steuerbonuns?

 

Reichen Sie die Handwerkerrechnung inkl. Zahlungsbeleg mit der jährlichen Einkommenssteuererklärung bei Ihrem Finanzamt ein. Der Steuerbonus wird direkt von Ihrer Steuerlast abgezogen.  

 

Aber: Sind die Lohnkosten bereits als Betriebsausgaben, Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen oder Sonderausgaben geltend macht, erhalten Sie keinen Steuerbonus.